Wasseypur, Indien: Die Stadt sieht sich dreier Generationen von Gangstern konfrontiert, Erben zweier verfeindeter Clans. Zum einen der von Shahid Khan, der sich als erster an die Plünderung britischer Züge wagt, zum anderen der von Ramadhir Singh, der die ungeteilte Macht über seine Region hat. Nachdem er zum Ausgestossenen erklärt wird, muss Shahid Khan notgedrungen in der Mine seines ärgsten Feindes arbeiten.
Sardar Khan, Sohn von Shahid und eingefleischter Schürzenjäger, hat sich geschworen, die Ehre seines Vaters wiederherstellen, indem er zum gefürchtesten Mann von Wasseypur aufsteigt.
Die Clans von Shahid Khan und Ramadhir Singh bekriegen sich weiter in der Region von Wasseypur. Und jetzt ist es an Shahids Enkel, Faizal, die Spitze des Clans Khan zu übernehmen. Er raucht seit seiner Kindheit und ist sehr schüchtern – deshalb glaubt niemand, vor allem nicht seine Mutter, an sein Potenzial als Gang-Chef. Aber bald erobert er sich seinen Platz, mit Intelligenz und einem unglaublichen Rachedurst, der ohne Ende zu sein scheint.
Mit der Hilfe seiner Brüder und inspiriert von den Helden Bollywoods weitet er die Macht des Khan-Clans aus, bekämpft unablässig Ramadir und wird vielleicht bald als Sieger aus dem endlosen Zwist hervorgehen
Kinder und Jugendliche können sich Filme, die eine Alterskategorie höher eingestuft sind, bis zu einer Abweichung von maximal zwei Jahren ansehen, sofern sie beim Kinobesuch von einer Person begleitet werden, welche die elterliche Sorge ausübt.
Beispiel
14/12 J
Legales Alter: 14 J
In Begleitung einer Erwachsenen Person: 12 J
Alterskategorien Zürich
<E>
ab 16 Jahren
<J/12> <J/14>
zugelassen ab 12 Jahren; empfohlen durch die Filmkommission Zürich ab 12 Jahren bzw. 14 Jahren; Vorstellungen nach 21.00 Uhr nur mit Erwachsenenbegleitung
<K/6> <K/8> <K/10>
zugelassen ab 6 Jahren; empfohlen durch die Filmkommission Zürich ab 6, 8 bzw. 10 Jahren; Erwachsenenbegleitung generell empfohlen
<SB>
zugelassen ab 4 Jahren; unter 6 Jahren Erwachsenenbegleitung obligatorisch
Vorstellungen mit Ende nach 24 h dürfen nur von Personen ab 18 J. besucht werden.